Die Anmeldepflicht von neuen Stoffen in der Schweiz

Die Schweiz hat ihr Chemikalienrecht weitgehend auf das der EU ausgerichtet. Daher hatte die Schweiz im Jahr 2005 auch das Anmeldeverfahren für neue Stoffe des damaligen EWG-Chemikalienrechts übernommen und nach 2008 die Anforderungen an die Anmeldung an die der EU-Registrierung angepasst.

Nach dem Abschluss der dritten und letzten Registrierungsphase unter der EU-REACH-Verordnung war es an der Zeit, das Anmeldeverfahren zu überdenken. Da die Einführung eines kompletten Registrierungsregimes für die kleine Schweiz nicht realistisch ist, hat sie im Mai 2022 das Anmeldeverfahren für neue Stoffe revidiert. Stoffe, die unter der EU-REACH- erordnung mit Sicherheitsdaten registriert sind, sind per definitionem alte Stoffe, wohingegen alle anderen Stoffe als neue Stoffe prinzipiell der Anmeldepflicht unterliegen. Das komplementäre Verfahren generiert Sicherheitsdaten für nicht in der EU registrierte Stoffe und vermeidet eine Duplizierung administrativer Verfahren.

Autor*in: Dag Kappes
Autor(en)
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2024 (Mai 2024)
Verkaufspreis
€ 25,00