Die Möglichkeit des innerdeutschen Handels mit Cannabissamen
Eine rechtliche Beurteilung
Am 1.1.2024 trat das neue Cannabisgesetz in Kraft. Nicht einmal einen Monat später musste ein in Schleswig-Holstein ansässiger „Cannabis-Shop“ nach einer Razzia den Verkauf von Cannabissamen und -stecklingen einstellen, wie das Hamburger Abendblatt berichtete. Die zuständige Behörde vertrat die Ansicht, dass der Vertrieb des Vermehrungsmaterials den Vorschriften des neuen Cannabisgesetzes widerspräche. Auch eine Recherche imInternet zur Frage derMöglichkeit eines innerdeutschen Handels mit Cannabissamen zeigt, dass die Interpretationen des Gesetzestextes in dieser Hinsicht weit auseinandergehen. Die nachfolgende Abhandlung soll durch eine genaue Auseinandersetzung mit dem Gesetzestext die rechtlichen Möglichkeiten beleuchten.
Autoren*innen: Fabienne Diekmann, Madeleine Verges
Autoren*innen: Fabienne Diekmann, Madeleine Verges
Autor(en)
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2024 (Mai 2024)
Verkaufspreis
€ 25,00