Stoffbeschränkungen in der EU-Batterieverordnung und weiteren aktuellen EU-Vorschlägen

Ganz generell kann die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) als zentraler Rechtsakt für Stoffbeschränkungen in der EU bezeichnet werden. Allerdings enthalten auch zahlreiche andere Rechtsakte Stoffbeschränkungen und -verbote.

Im Rahmen ihrer Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit hat die EU-Kommission das Ziel einer „giftfreien Umwelt“ ausgerufen und wird dieses nun in relevanten Rechtssetzungsverfahren berücksichtigen. Trotz des ebenfalls proklamierten Ziels, für einen Stoff künftig nur noch eine einzige Bewertung für alle betroffenen Regelungsbereiche vornehmen zu wollen („Ein Stoff, eine Bewertung“), entstehen gegenwärtig unterschiedlichste Regelungen zur Ausnahme neuer und Fortschreibung bestehender Stoffbeschränkungen in verschiedenen Rechtsakten, wie der EU-Batterieverordnung und den Vorschlägen zu einer EU-Verpackungsverordnung und einer Verordnung zur kreislauforientierten Konstruktion von Fahrzeugen.

Autor: Michael Öttinger
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Publikation
StoffR 01 / 2024 (März 2024)
Verkaufspreis
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