Auswirkungen des § 80c VwGO auf das Umwelt- und Infrastrukturrecht – Bestandsaufnahme und Vorausschau
§ 80cVwGOwurdemit dem Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich neu eingeführt.
Die Regelung ist am 21.3.2023 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, die verwaltungsgerichtliche Verfahrensdauer für besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben zu reduzieren, um die Energiewende und den Ausbau bzw. die Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur zu beschleunigen. § 80c VwGO modifiziert die Regelung zum Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 und § 80a VwGO. Dadurch soll der „vorläufige Vollzug“ besonders bedeutsamer und äußerst dringlicher Infrastrukturvorhaben so weit wie möglich zugelassen werden. § 80c VwGO wurde bereits während des Gesetzgebungsverfahrens, aber auch nach seinem Inkrafttreten durchweg kritisch bewertet. Nahezu unisono wurde prophezeit, dass der gewünschte Beschleunigungseffekt nicht eintreten wird.
Autorin: Dr. Maria Marquard
Autorin: Dr. Maria Marquard
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© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 03 / 2024 (August 2024)
Verkaufspreis
€ 32,00