Die Novelle der Erneuerbare Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III)

Inhalte und ausgewählte Umsetzungsfragen

Die europäische Richtlinie über erneuerbare Energien wurde im Oktober 2023 ein zweites Mal novelliert. Die regelmäßig als RED III bezeichnete Novelle steht im legislativen Kontext des European Green Deal, des Gesetzgebungspakets Fit for 55 und des REPower-EU-Plan der Kommission. Sie gestaltet das Zulassungsregime für erneuerbare Energien- Anlagen grundlegend um, um deren Ausbau zu beschleunigen. Mit dieser Zielsetzung greift die RED III ein – unter etwas anderen Vorzeichen stehendes – Regelungsanliegen der auf Grundlage von Art. 122Abs. 1AEUVerlassenenNotfall- Verordnung (EU) 2022/2577 auf. Damit war die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien-Anlagen schon vor Erlass der RED III Regelungsgegenstand des europäischen Sekundärrechts. Die RED III beschränkt sich indes nicht darauf, die Inhalte der VO 2022/2577 zu verstetigen, sondern enthält sowohl für die Ebene der Planung als auch für die Ebene der Zulassung der Anlagen strukturelle Änderungen, die über die Reichweite der VO 2022/2577 deutlich hinausgehen. Diese Änderungen sollen im Folgenden vorgestellt werden (dazu II.), bevor ausgewählte Fragen, die die Umsetzung der RED III für das deutsche Planungs und Zulassungsrecht für erneuerbare Energien-Anlagen aufwirft, erörtert werden (dazu III.). Ein Fazit schließt den Beitrag ab (IV.).

Autor: Dr. Dominik Römling
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Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 03 / 2024 (August 2024)
Verkaufspreis
€ 32,00