Abfallrechtliche Einstufung von asbesthaltigem Gleisschotter

Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6.6.2024 – 1 A 11082/23.OVG

Mit dem Beschluss vom 6.6.2024 hat das OVG eine vorausgegangene Entscheidung des VGTrier bestätigt und die von der Klägerin begehrte Zulassung eines Sonderbetriebsplans für den Versatz von geogen mit Asbest belastetem Gleisschotter im Bergwerk der Klägerin abgelehnt. Im Wesentlichen war die erstinstanzliche Entscheidung damit begründet worden, dass für eine Zulassung des Gefahrstoffs Asbest keine ausreichende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden sei. Beim Versatz des Gleisschotters könnten die Beschäftigten der Klägerin Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit ausgesetzt sein. Die Klägerin habe nicht nachgewiesen, dass der Asbestgehalt unterhalb der Gefahrstoff- Grenze liege. Die im Wesentlichen bergrechtlich und gefahrstoffrechtlich geprägte Argumentation in den Gerichtsentscheidungen gibt Anlass, auch die abfallrechtliche Einstufung von asbesthaltigem Gleisschotter zu beleuchten.
Autor(en)
Dr. Olaf Kropp
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2024 (August 2024)
Verkaufspreis
€ 32,00