Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in Art. 29 PPWR

Eine kritische Analyse und Bewertung

Die vollständige Neuordnung des Verpackungsrechts im Europäischen Binnenmarkt war eine der wichtigsten und zugleich umstrittensten Initiativen der letzten EU- Kommission im Rahmen des „Green Deal“. Auch wenn die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (kurz: Verpackungsverordnung oder PPWR) noch nicht in Kraft getreten ist, können anhand des vorläufigen Kompromisses1 zwischen Rat und Europäischem Parlament bereits einzelne Regelungsbereiche analysiert werden. Wegen der drastischen Veränderungen, die die Mehrwegquoten und Einweg-Verbote für bestimmte Industrie- und Gewerbeverpackungen im Gesetzgebungsprozess erfahren haben, und deren gravierender Auswirkungen auf sämtliche Lieferketten im EU-Binnenmarkt werden diese Regelungen im Folgenden untersucht und bewertet. Dabei wird festgestellt, dass bereits der ursprüngliche Vorschlag eine Untersuchung der tatsächlich vorhandenen Mehrwegsysteme sowie der Voraussetzungen, unter denen solche Mehrwegsysteme aus ökologischer und ökonomischer Sicht vorteilhaft sind, vermissen ließ. Das von Rat und Parlament – vermutlich unbeabsichtigt – ausgeweitete vollständige Mehrweggebot betrifft auch viele Verpackungsformate, die entweder technisch gar nicht wiederverwendet werden können oder deren Wiederverwendung ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll ist. Untersucht wird auch, welche Folgen die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit für nationale Mehrwegquoten und Ausnahmen auf den freien Warenaustausch im Binnenmarkt haben würde. Der Beitrag schließt mit der Aufforderung an den Gesetzgeber, die Regelungen zu streichen und einen neuen Vorschlag zu erarbeiten.

Autor: Dr. Martin Engelmann
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Publikation
AbfallR 04 / 2024 (August 2024)
Verkaufspreis
€ 32,00