Verkehrsinfrastruktur-Maßnahmengesetze als Problem des Verfassungs- und Unionsrechts

Planungs- und Zulassungsverfahren dauern vielfach zu lange, wird landauf landab beklagt. Nicht selten vergehen von der ersten Konzeption bis zur Verwirklichung der Vorhaben mehr als 20 Jahre. Das betrifft auch große Verkehrsinfrastrukturprojekte wie Autobahnen, Eisenbahnen und Wasserstraßen, die zwar in übergeordneten Plänen ausgewiesen sind, vor allem im Streit vor Ort aber vielfach auf der Strecke bleiben. Die Bundesregierung ist dem mit zwei Gesetzesprojekten entgegengetreten.

Der Ruf nach einer Beschleunigung der Planungs- und Zulassungsverfahren wird vielfach erhoben. Der Beitrag berichtet über das inzwischen in Kraft getretene Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG), das neben dem Planungsbeschleunigungsgesetz 2020 eine wichtige Säule darstellt, mit denen die Bundesregierung dem Beschleunigungsgedanken einen wichtigen Impuls geben will. Das ist allerdings vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Anforderungen, die sich vor allem aus dem Erfordernis eines ausreichenden Rechtschutzes ableiten, nicht unproblematisch.
Autor(en)
Bernhard Stüer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 02 / 2020 (April 2020)
Verkaufspreis
€ 32,00