Rechtliche und fachliche Anforderungen an die Zustands- und Belastungsbewertung nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Am Beispiel der See- und Küstenvögel der deutschen Nordsee

Meere und Ozeane sind elementare Lebensgrundlage auch für unser Leben an Land. Sie zu schützen und zu erhalten, ist daher im wörtlichen Sinne lebensnotwendig. Obwohl etwa das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Jahr 1976 in Kraft trat, fehlte es in der Bundesrepublik Deutschland trotz mahnender Stimmen in der Literatur sowie aus der Umwelt- und Naturschutzverwaltung lange an einer rechtlichen Regelung des Meeresschutzes als solchem, vor allem seewärts des Küstenmeeres. Inzwischen hat sich in Sachen Meeresumwelt- und -naturschutz vieles, wenn auch nicht alles, zum Besseren gewendet. Die – politisch, fachlich und rechtswissenschaftlich hart erstrittene – Ausweisung von Natura 2000-Gebieten in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) auf der Grundlage des 2002 in das BNatSchG eingefügten § 38 (jetzt § 57) ist ein Beleg dafür.

Autor*in: Peter Kersandt, Jochen C. Krause und Volker Dierschke
Autor(en)
Dr. Peter Kersandt
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 02 / 2024 (Juni 2024)
Verkaufspreis
€ 32,00