Kartellrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf das neue Verpackungsgesetz

Als mit der Verpackungsverordnung 1991 die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen in die Hände von Industrie und Handel gelegt wurde, waren die damit verbundenen kartellrechtlichen Implikationen zunächst nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte.

In der Folge änderte sich das aber rasch und eine Vielzahl von in der Praxis und in den nachfolgenden Novellen anzutreffenden Gestaltungen erschließen sich nur, wenn man neben dem Wortlaut der Vorschrift auch den jeweiligen kartellrechtlichen Bezug vor Augen hat. Das gilt auch weiterhin für das in seinen wesentlichen Teilen zum 1.1.2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz, das die Grundkonstruktionen der Verpackungsverordnung im Wesentlichen beibehält. Dabei wird die kartellrechtliche Überlagerung der Vorschriften dieses Gesetzes nunmehr sogar in § 2 Abs. 4 VerpackG durch die Einfügung einer sogenannten Unberührtheitsklausel ausdrücklich bestätigt, was zuvor nicht der Fall war und deshalb von Seiten des Bundeskartellamtes häufiger der Gesetzesvorrang gegenüber den Regelungen einer Verordnung zur Begründung der eigenen Zuständigkeit angeführt wurde.
Autor(en)
Dr. Fritz Flanderka
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2018 (Juli 2018)
Verkaufspreis
€ 32,00