Verpackungsgesetz: Kollisionsrechtliche Grenzen der Kartellrechtsanwendung im Produktabfallrecht
Mit dem Verpackungsgesetz wird die verordnungsregulierte Kreislaufwirtschaft auch für den Verpackungsbereich auf eine formell-gesetzliche Grundlage gestellt. Wie zuvor bei der Verpackungsverordnung handelt es sich um eine Regelung des Produktabfallrechts, die Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes festlegt (s. § 1 Abs. 1 S. 1 VerpackG).
Das Gesetz wird am1.1.2019 in Kraft treten und ersetzt 26 Jahre nach Inkrafttreten der Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen die untergesetzliche Regelung der VerpackV. Das VerpackG unternimmt abermals den Versuch, durch eine sachgerechte Regulierung die Folgen der Wettbewerbsöffnung des Marktes für haushaltsnahe Verpackungsentsorgung, die das Bundeskartellamt in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts durchgesetzt hat, in den Griff zu bekommen. Mit den Novellen der Jahre 2008 und 2014war der Verordnungsgeber an diesem Ziel gescheitert. Wie auch im Titel des Artikelgesetzes vom 12.7.20164 deutlich wird, geht es der formell- gesetzlichen Neuordnung in erster Linie um die „Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung“ des Verpackungsmülls. Dessen Entsorgung übernehmen nicht mehr die Kommunen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Hausmüllentsorgung, sondern „in Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller“ private Unternehmen, die das Gesetz weiterhin als „Systeme“ bezeichnet (vgl. die Legaldefinition in § 3 Abs. 16 VerpackG).
Autor(en)
Prof. Dr. Clemens Weidemann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2018 (Juli 2018)
Verkaufspreis
€ 32,00