Die Auskömmlichkeitsprüfung in Vergabeverfahren für Entsorgungsdienstleistungen

Die sog. Auskömmlichkeitsprüfung ist Gegenstand der dritten Stufe der Prüfung und Wertung von Angeboten in Vergabeverfahren.

Die Behauptung, der Auftraggeber habe keine, jedenfalls keine ordnungsgemäße Prüfung durchgeführt, ist nach erfolgter Information im Sinne von § 134 zbs. 1 S. 1 GWB eines der wenigen verbleibenden Argumente von Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen und die sich gegen eine zugunsten eines Dritten anstehende Zuschlagserteilung wehren wollen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu jüngst klargestellt, dass Bieter diesen sie schützenden Einwand auch in Nachprüfungsverfahren geltend machen können. Da Entsorgungsausschreibungen regelmäßig Gegenstand von vergaberechtlichen Auseinandersetzungen sind, sind öffentliche Auftraggeber gut beraten, Auskömmlichkeitsprüfungen rechtssicher vorzunehmen. Der Beitrag umreißt die wesentlichen Regelungen und Rechtsfragen im Zusammenhang mit Auskömmlichkeitsprüfungen in Entsorgungsausschreibungen.
Autor(en)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2018 (Juni 2018)
Verkaufspreis
€ 32,00