Öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Haftung bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

Risikominimierung durch Vertragsgestaltung im Verhältnis zwischen Bauherr und Entsorger

Es ist eine alltägliche Fallgestaltung: Im Rahmen einer Bau bzw. Sanierungsmaßnahme fällt Bodenaushub an; der Bauherr beauftragt mit der „Dekontamination“ der Baufläche ein Entsorgungsunternehmen (Entsorger). Auftraggeber und Entsorger legen durch Vertrag fest, auf welcher fachlichen Grundlage die Einstufung der Abfälle und die Festlegung des Entsorgungswegs zu erfolgen hat. Nicht selten wird dabei ein Passus aufgenommen, aus dem sich ergibt, dass der Entsorger mit der Aufnahme seiner Tätigkeit zugleich Abfallerzeuger wird und die Pflichten zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik übernimmt. Wird die Entsorgung z.B. durch Einheitspreise abgegolten, dann kann es zwischen den Beteiligten darüber zum Streit kommen, wie Abfälle „richtig“ einzustufen und zu entsorgen sind und wessen Einschätzung als abrechnungsrelevant zugrunde zu legen ist.
Autor(en)
Prof. Dr. Andrea Versteyl, Moritz Grunow
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2018 (April 2018)
Verkaufspreis
€ 32,00