Biozid oder Reinigungsmittel – wie ist die Abgrenzung?
Ein Fallbeispiel aus der Praxis
Die EU-Biozidprodukte-Verordnung (BPR) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, welche zugelassen werden müssen und deren aktive Wirkstoffe vorab genehmigungspflichtig sind. Bei der Abgrenzung von Bioziden und Reinigungsmitteln sowie bestimmten Kennzeichnungsverpflichtungen ergeben sich aber häufig Fragen – etwa, welche Auslobungen, Bewerbungen und Begebenheiten dazu führen können, dass ein Reinigungsmittel als Biozid nach der BPR zugelassen werden muss. Aufgrund mangelnder Klarheit in den Vorschriften und den verfügbaren Leitlinien, insbesondere in Grenzbereichen, versucht dieser Beitrag mit einem konkreten Beispiel aus der Zellstoff- und Papierindustrie, zwischen einem Reinigungsmittel und einer Biozidanwendung zu differenzieren und darzustellen, auf welche Sachverhalte es ankommt.
Autoren: Dieter Drohmann, Lara Dickens
Autoren: Dieter Drohmann, Lara Dickens
Autor(en)
Dr. Dieter Drohmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2020 (August 2020)
Verkaufspreis
€ 32,00