„Eurasian-REACH“ – neues Chemikalienrecht in der eurasischen Wirtschaftsunion

Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU), der auch Russland angehört, hat in 2016 ein neues Chemikalienrecht – in starker Anlehnung an die EU REACH-Verordnung –eingeführt.

Ein vollständiges Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist bis Ende 2021 bzw. Anfang 2022 geplant. Als erster Schritt der Umsetzung wurde die Installation eines EAEU-Inventarschemischer Stoffe und Gemische angeordnet. Alle chemischen Stoffe als solche oder in einem Gemisch, die von einem Unternehmen hergestellt oder importiert werden, bzw. die ein Unternehmen auf den russischen (oder EAEU) Markt bringt oder bringen will, unterliegen der Verpflichtung zur Meldung in das Chemikalieninventar. Die Meldefrist läuft am 1. Mai 2020 ab. Der Beitrag soll die notwendigen Schritte zur Inventarmeldung und einen Einblick in die neue chemikalienrechtliche Gesetzgebung vermitteln.

Autoren: Dieter Drohmann, Dominik Kirf
Autor(en)
Dr. Dieter Drohmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2020 (Februar 2020)
Verkaufspreis
€ 32,00