Praktische Bedeutung der Ersatzbaustoffverordnung auf die Verwertbarkeit von mineralischen Abfällen

Die OTTO DÖRNER Gruppe ist ein modernes, leistungsfähiges Familienunternehmen in dritter Generation, welches mit über 1.200 Mitarbeitenden in den Geschäftsbereichen Entsorgung, Kies, Sand und Deponien sowie Recycling in Norddeutschland aktiv ist. Täglich sind ca. 300 Lkw an 35 Standorten für unsere Kunden im Einsatz. Autor: Michael von Malottky

Die OTTO DÖRNER Kies und Deponien GmbH & Co. KG ist als Tochtergesellschaft ein Teil der OTTO DÖRNER Unternehmensgruppe und deckt von der Schüttgutlieferung bis zur Deponierung den gesamten Bereich eines modernen Massenschüttgutlieferanten ab.

Die Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung und ihre Auswirkungen auf die Verwendung von Recyclingbaustoffen rücken mineralische Abfälle verstärkt in den Fokus. Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine Regelung, die die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen regelt. Dies ist deutlich im Kern der Verordnung verankert.

Bislang bestand bei vielen Ausschreibungen oft keine oder nur geringe Nachfrage nach Recyclingbaustoffen. Stattdessen wurden Naturbaustoffe bevorzugt. Darüber hinaus fehlten klare Vorschriften zur Nutzung von Recyclingbaustoffen. Die Ersatzbaustoffverordnung legt nun fest, welche Anforderungen für den Einsatz von Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken gelten. Die Einbautabellen geben klare Richtlinien für die Verwendung der einzelnen Ersatzbaustoffe vor und bieten somit Rechtssicherheit.
Nachfolgend werden drei spezifische Probleme, die mit der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung in Verbindung stehen, aus Sicht
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© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
35. Abfall- und Ressourcenforum (2024) (April 2024)
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