Wasserrechtliche Planfeststellung und Bauleitplanung – Kollisions- und Abstimmungsprobleme

Im Zuge der Stadterweiterungen zu Ende des 19. Jahrhunderts sowie zu Beginn des 20. Jahrhunderts sind vielfach vorgefundene Wasserläufe verändert und überbaut worden. Oft sind sie entweder umgeleitet oder in die Ortskanalisation einbezogen worden.

Solche Einbeziehungen in die Kanalisation sind häufig mit einer Verrohrung verbunden, in der das aus der Vorflut stammende Wasser und die eingeleiteten Abwässer aus Wohn- und Gewerbegebieten zusammenfließen. Aus diesen historischen Vorgängen resultieren Abgrenzungs- und Zuordnungsprobleme, die bei der Frage ansetzen, ob die veränderten und überbauten Wasserverläufe noch Gewässer im Rechtssinne (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Nr. 1WHG) sind oder in Abwasseranlagen im Sinne des § 60 WHG umgewandelt worden sind. Von der Beantwortung dieser Frage hängt ab, ob der verfremdete Wasserlauf noch dem Wasserrecht in Gestalt des Wasserhaushaltsgesetzes und des jeweiligen Landeswassergesetzes oder – den faktischen Veränderungen folgend – dem kommunalen, für Abwasseranlagen geltenden Anstalts- und Abgabenrecht unterliegt. Hiervon hängt auch ab, wer für die Unterhaltung und die eventuell notwendige Sanierung der unterirdischen, wasser- und abwasserführenden Fließstrecken einschließlich der Rohrleitungen, Düker oder Tunnel verantwortlich ist.
Autor(en)
Prof. Dr. Rüdiger Breuer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 04 / 2021 (Oktober 2021)
Verkaufspreis
€ 32,00