Umweltgerichte – eine mögliche und gebotene Institution in der deutschen Gerichtsbarkeit?

Am 10.12.2020 ist das „Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen“ in Kraft getreten, das u.a. die VwGO und damit die Verfahrenspraxis der Verwaltungsgerichtsbarkeit einer Reform unterwirft.

Konkret findet für bestimmte (weitere) Planfeststellungsverfahren und für bestimmte immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, für die sonst die Verwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig wären, eine „Hochzonung“ in den Zuständigkeitskatalog der Oberverwaltungsgerichte statt. Vorgesehen ist zudem die Möglichkeit zur Bildung von besonderen Wirtschafts- und Planungsspruchkörpern, in denen bestimmte Sachgebiete zusammengefasst werden sollen. Der Gesetzgeber entlastet damit zum einen − jedenfalls numerisch − die Verwaltungsgerichte und schafft zum anderen die Rahmenbedingungen für eine fachspezifische Spezialisierung der Oberverwaltungsgerichte in bestimmten Planfeststellungsverfahren. Dabei werden in der Gesetzesbegründung die wirtschaftliche oder umweltpolitische Bedeutung dieser Verfahren, ihr Umfang und ihre Komplexität hervorgehoben.

Autor: Ass. iur. Linda Schönfelder
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Publikation
EurUp 03 / 2021 (Juli 2021)
Verkaufspreis
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