Rechtlicher Rahmen für die Zukunft der Deponie

Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.

Die Deponierung von Abfällen ist trotz der deutlichen abfallrechtlichen Priorisierung von Vermeidung und Recycling weiterhin notwendig, insbesondere für nicht recycelbare oder gefährliche Abfälle. Der rechtliche Rahmen legt mit der Abfallhierarchie den Vorrang der Verwertung fest, ermöglicht jedoch Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Neue Regelungen in der Deponieverordnung sowie das Inkrafttreten von EBV und BBodSchV- Novelle verstärken den Verwertungsvorrang und schärfen die Abfallhierarchie, um die Deponiemengen zu reduzieren. Dennoch wird auch in Zukunft ein erheblicher Bedarf an Deponiekapazitäten bestehen.
Autor(en)
Gregor Franßen
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
35. Abfall- und Ressourcenforum (2024) (April 2024)
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