Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien – Anforderungen und Umsetzungsmodelle

Die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie (Stand: 5. Juli 2023) bezieht sich gezielt auf Textlabfälle und Lebensmittelabfälle. Sie ist eine Richtline, die nach Inkrafttreten von den Mitgliedstaaten durch eigene nationale Gesetze umgesetzt werden muss.

Die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) für Textilien ist ein Kernelement der EU-Abfallstrategie. Die EUKommission hat zur Umsetzung am 5. Juli 2023 einen Entwurf zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie vorgeschlagen, wobei der Schwerpunkt auf Textilien und Lebensmittelabfällen liegt. Dort ist festgelegt, dass die Hersteller/Importeure die volle Verantwortung für den Umgang mit Alttextilien übernehmen. Bereits 2022 hatte das Umweltbundesamt eine Studie1 zur „Erarbeitung möglicher Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien Produktverantwortungsmodelle für Textilien (ProTex)“ beauftragt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass sowohl ein EPR-System in der Hand der Textilwirtschaft als auch im Wettbewerb empfohlen werden kann.
Autor(en)
Agnes Bünemann
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
35. Abfall- und Ressourcenforum (2024) (April 2024)
Verkaufspreis
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