Erfahrungen mit der Umrüstung von Altanlagen nach der 30. BImSchV
Technik, Zeitschiene und besondere Fragestellungen für Altanlagen sowie Kostenstrukturen bei MBA
Durch die Abfallablagerungsverordnung und die 30. BImSchV vom 20. Februar 2002 ist der Stand der Technik für die mechanisch-biologische Restabfallbehandlung (MBA) in Deutschland festgeschrieben. Die Auswirkungen der aus Sicht zahlreicher Fachleute z.T. erheblich überzogenen Grenzwertregelungen der Verordnungen auf die technische Gestaltung und die auftretenden Behandlungskosten werden im vorliegenden Beitrag auf Basis der Ergebnisse zahlreicher Ausschreibungen und deren Ergebnisse erläutert und diskutiert.
Hierbei reicht die Spanne der Jahreskapazität der Anlagen von ca. 50.000 bis 300.000 Tonnen. Auf die Belange bei Umrüstungen von Altanlagen wird besonders verwiesen. Zur Erläuterung der wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen werden in den folgenden Kapiteln die wesentlichen Inhalte der 30. BImSchV und der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) vom 20. Februar 2001 beschrieben.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Jürgen Hake, Dipl.-Ing. Thomas Turk
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
16. Kasseler Abfallforum (2004) (April 2004)
Verkaufspreis
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