Aktueller Stand und Perspektiven des nationalen und europäischen Verpackungsrechts aus Sicht der kommunalen Entsorgungswirtschaft

In den letzten Jahren ist das absolute Aufkommen der Verpackungsabfälle konstant gestiegen: Nach Erhebungen der EU erzeugte jeder Einwohner der EU durchschnittlich 189 kg Verpackungsabfälle, was einen Anstieg von rund 20 % gegenüber den letzten zehn Jahren bedeutet.

Allein in Deutschland, so Untersuchungen des Umweltbundesamts (UBA), wurden rund 18,76 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle im Jahr 2020 produziert. Schwierigkeiten bei der stofflichen Verwertbarkeit von Kunststoffverpackungen, Rückläufigkeit von Mehrwegsystemen, Überdimensionierungen von Verpackungen all dies zeigt den Handlungsbedarf auf, in Zeiten in denen unter anderem die EU ambitionierte Ziele hin zu einer geschlossenen und CO2-armen Kreislaufwirtschaft verfolgt (Green Deal, COM/2019/640). Gestützt auf Art. 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erließ die Europäische Kommission bereits im November 2022 einen Vorschlag über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94762/EG (Verpackungsverordnung – E) mit dem Ziel einer Verringerung von Verpackungsabfällen. Die hierzu durchgeführten Trilogverhandlungen konnten in der Zwischenzeit beendet werden, der zwischen den EU-Institutionen gefundene vorläufige Kompromiss muss nun noch durch das Europäische Parlament und den Ministerrat bestätigt werden. Im Sommer 2023 veröffentlichte zudem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ein Eckpunktepapier zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll.
Autor(en)
Dr. Ralf Gruneberg
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
35. Abfall- und Ressourcenforum (2024) (April 2024)
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