Umsetzung der Abfallwirtschaft in Hessen ab 2005
Status quo der hessischen Abfallentsorgungswirtschaft
Um es vorweg zu sagen: Die Umsetzung der Abfallwirtschaft in Hessen ab dem Jahr 2005 ist wenig spektakulär. Die Entsorgungspflichtigen in Hessen haben die Vorgaben des im Jahr 2000 von der Landesregierung beschlossenen Abfallwirtschaftsplans Hessen weitgehend umgesetzt. Ausnahmslos erfüllt werden jedoch die in der TA Siedlungsabfall festgelegten Anforderungen an die Ablagerung von Siedlungsabfällen. In Hessen werden ab dem 01. Juni 2005 weder unbehandelte Restabfälle noch sonstige gemischte Siedlungsabfälle deponiert.
Die hierzu erforderlichen Anordnungen an die Deponiebetreiber sind frühzeitig ergangen und alle unmittelbar rechtskräftig geworden. In Hessen gab und gibt es keinen politischen Widerstand gegen die Umsetzung der TA Siedlungsabfall, deren Anforderungen durch die Ablagerungsverordnung ohnehin inzwischen allgemeingültig und rechtsverbindlich geregelt sind.
Das in Hessen entwickelte Trockenstabilatverfahren ist zukunftsweisend auch über 2005 hinaus. Selbst wenn die Restabfallbehandlung in Deutschland dann weitgehend etabliert sein dürfte, wird sich das Geschäftsfeld im nächsten Jahrzehnt auf europäischer und internationaler Ebene ausweiten. Schließlich ist die Mülldeponierung keine nachhaltige Entsorgungslösung. Eine Erkenntnis, die inzwischen auch in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten wächst.
Autor(en)
Staatssekretär Karl-Winfried Seif
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
16. Kasseler Abfallforum (2004) (April 2004)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten