Humusbilanzausgleich durch organische Düngemittel - Chancen für Bioabfallkomposte

Nutzung von Humus und Komposten im Landwirtschafts- und Gartenbaubereich, ausbringbare Mengen und limitierende Faktoren

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) definiert in § 6 die zulässigen Höchstmengen an Bioabfällen, die vorbehaltlich der Einhaltung von Grenzwerten zu Schwermetallgehalten auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden ausgebracht werden dürfen. Demnach ist es erlaubt, innerhalb von drei Jahren max. 20 bzw. 30 t Bioabfälle (Trockenmasse) je Hektar zu düngen. Hinsichtlich der BioAbfV besteht jedoch Unklarheit darüber, wie eine Einordnung von Bioabfällen in landwirtschaftliche Betriebe im Sinne der guten fachlichen Praxis lt. § 17 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBSchG) erfolgen sollte. Neben Erkenntnissen und Empfehlungen zur Applikation, z.B. von Komposten oder Gärrückständen zu einzelnen Kulturen, wird die Humusbilanz für ein geeignetes Instrument gehalten, um zu entscheiden, wie viel externe organische Substanzen in einen Betrieb eingeführt und auf einzelne Flächen gedüngt werden können. Grundlage derartiger Entscheidungen können Humusbilanzsalden insbesondere auf Fruchtfolge- und/oder Schlagebene sein. Sofern kein weiterer Humusbilanzausgleich durch innerbetriebliche Umverteilung möglich ist, lässt sich auf die Menge an externen Bioabfällen schließen, die sinnvollerweise im Betrieb eingesetzt werden kann. Dieser Beitrag informiert über das Wesen und die Methodik der Humusbilanzierung und berichtet über den aktuellen Stand um Bioabfälle in Humusbilanzen besser als bisher zu berücksichtigen.
Autor(en)
Prof. Dr. Günther Leithold
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
16. Kasseler Abfallforum (2004) (April 2004)
Verkaufspreis
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