Die geplante Revision der Schweizer Chemikalienverordnung

Das Schweizer Chemikalienrecht soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt unter Vermeidung bzw. Reduzierung von Handelshemmnissen sicherstellen. Die Schweiz ist jedoch zu klein, um eine komplett eigenständige Chemikalienpolitik zu verfolgen und ein umfassendes risikobasiertes Chemikalienregime zu betreiben.1, 2 Daher stützt sie ihr Chemikalienrecht massgeblich auf das der Europäischen Union (EU), ihremgrössten Handelspartner, ab. Konkret hat die Schweiz ihr Chemikalienrecht mit dem der EU harmonisiert, indem sie identische Anforderungen wie in der EU-REACH-Verordnung3 (REACHV) und der EU-CLPVerordnung4 (CLPV) vor allem bzgl. der Einstufung und Kennzeichnung, der Verbote und dem Bewilligungssystem sowie dem Sicherheitsdatenblatt eingeführt hat.

Bestimmte Chemikalien müssen in der Schweiz in mindestens zwei Amtssprachen gekennzeichnet werden; diese Bestimmung führt dazu, dass sich Produkte in der italienischsprachigen Schweiz legal im Handel befinden, die nicht auf Italienisch angeschrieben sind.Mit der geplanten Revision soll für die Kennzeichnung aller Chemikalien immer die Sprache des Abgabeorts massgeblich sein. DesWeiteren müssen bisher nur Stoffe, die nicht auf einer Altstoffliste stehen, vor dem Inverkehrbringen mit einem Datensatz angemeldet werden; künftig sollen alle Stoffe anmeldepflichtig sein, die nicht in der EU registriert sind. Jedermann kann zu diesen geplanten Änderungen bis zum 16. Juli 2021 Stellung nehmen.

Autor: Dag Kappes
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Publikation
StoffR 02 / 2021 (Mai 2021)
Verkaufspreis
€ 32,00