Die geplante Revision der Schweizer Chemikalienverordnung
Das Schweizer Chemikalienrecht soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt unter Vermeidung bzw. Reduzierung von Handelshemmnissen sicherstellen. Die Schweiz ist jedoch zu klein, um eine komplett eigenständige Chemikalienpolitik zu verfolgen und ein umfassendes risikobasiertes Chemikalienregime zu betreiben.1, 2 Daher stützt sie ihr Chemikalienrecht massgeblich auf das der Europäischen Union (EU), ihremgrössten Handelspartner, ab. Konkret hat die Schweiz ihr Chemikalienrecht mit dem der EU harmonisiert, indem sie identische Anforderungen wie in der EU-REACH-Verordnung3 (REACHV) und der EU-CLPVerordnung4 (CLPV) vor allem bzgl. der Einstufung und Kennzeichnung, der Verbote und dem Bewilligungssystem sowie dem Sicherheitsdatenblatt eingeführt hat.
Autor: Dag Kappes