Produktinformationen für die medizinische Notfallberatung nach Art. 45 CLP-VO - aktueller Sachstand

Der umfassende Zugriff auf Produktdaten unterstützt die Arbeit der Giftinformationszentren (GIZ) in Deutschland und in Europa. Sie sind wichtige Akteure der modernen Notfallmedizin und erstemedizinische Ansprechpartner in fast allen Vergiftungsfällen. Die GIZ arbeiten telemedizinisch, vorwiegend unterstützen siemedizinisches Fachpersonal bei der Versorgung vergifteter Patienten durch medizinischen Rat zur spezifischen Diagnostik und Therapie, beraten aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt, insbesondere bei unklaren Vergiftungen oder Vergiftungsverdacht.

Die Produktinformationen nach Art. 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung sind eine wichtige Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige medizinische Beratung in den Giftinformationszentren. Darüber hinaus stehen diese Informationen auch für statistische Analysen zur Ermittlung des Bedarfs an verbesserten Risikomanagementmaßnahmen zur Verfügung.
In diesem Artikel wird insbesondere über die aktuellen Änderungen zur Übermittlung der Rezepturinformation bei besonders variablen Gemischen, die sich aus der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1677 ergeben, die Rolle der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA und den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland informiert.

Autoren: Kathrin Begemann, Herbert Desel
Autor(en)
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2021 (Mai 2021)
Verkaufspreis
€ 32,00