Bereitstellungsbeschränkungen und -verbote durch Rechtsverordnungen – eine Analyse des neuen § 8 Abs. 2 ProdSG-E

Nach fast zehn Jahrenwird das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) vom 8.11.20111 erstmals grundlegend reformiert. Hintergrund der Reform ist das europäische Unionsrecht im Allgemeinen und der Erlass der Verordnung (EU) 2019/1020 (sog. EU-Marktüberwachungsverordnung)2 im Besonderen.

Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wird ab dem 16.7.2021 auch eine Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass von Bereitstellungsbeschränkungen und -verboten in Gestalt von Rechtsverordnungen aufweisen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den verheerenden Brand im Krefelder Zoo in der Neujahrsnacht 2020. Der vorliegende Beitrag soll die neue Verordnungsermächtigung mit Blick auf Tatbestand und Rechtsfolge analysieren und zugleich aufzeigen, wie ihre Anwendung in praxi voraussichtlich funktionieren wird.
Autor(en)
Carsten Schucht
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2021 (Mai 2021)
Verkaufspreis
€ 32,00