Chemikalienregulierung in Großbritannien nach dem Brexit
In Vorbereitung auf das Ende der Übergangsfrist hat das VK bereits im März 2019 begonnen, Rechtsverordnungen zu verabschieden, die bestehende EU-Gesetze, wie z. B. die REACH-Verordnung1 oder die Biozidprodukte-Verordnung (BPV)2, in nationales Recht übertragen und diese gegebenenfalls ändern. So wurden z. B. Verweise auf die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) durch solche auf die zuständigen nationalen Behörden – zumeist der Health and Safety Executive (HSE) – ersetzt.
Der jahrelange Prozess des Austrittes des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) ist seit Anfang des Jahres abgeschlossen. Das VK ist seit dem 31. Januar 2021 nicht nur kein Mitgliedstaat der EU mehr, es wird seit dem Ende der im Austrittsabkommen festgelegten Übergangsfrist, d. h. seit dem 1. Januar 2021, auch nicht mehr als solches anerkannt, und EU-Recht findet keine Anwendung mehr. Die Auswirkungen zeigen sich in Lieferengpässen, leeren Supermarktregalen und der Konfiszierung des Proviants von LKW-Fahrern. Für die Chemieindustrie bedeutet dies, dass seit dem 1. Januar 2021 Chemikalien, die in Großbritannien (GB) hergestellt oder auf denMarkt gebracht werden, neuen, von der EU getrennten Regulierungen unterliegen.
Autorin: Hannah Widemann
Autorin: Hannah Widemann
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© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2021 (Februar 2021)
Verkaufspreis
€ 32,00