Rechtsfragen zur erforderlichen Kapselung von Kompostierungsanlagen gemäß TA Luft 2002
Kapselung als Alternative zum drohenden Zwangsabriss
Der Gesetzgeber greift im Umweltrecht nicht nur auf seine bewährten Regelungsmittel Gesetz und Rechtsverordnung zurück, sondern bedient sich vorzugsweise auch der sogenannten Technischen Anleitungen. Im Abfallrecht sind die Technischen Anleitungen Siedlungsabfall und Sonderabfall als umfangreiches Regelwerk über den Umgang mit den jeweiligen Abfällen bekannt.
Für den Bereich der Abfallwirtschaft sind darüber hinaus auch die sonstigen technischen Anleitungen, insbesondere die Technische Anleitung Luft, von erheblicher Relevanz. Die TA Luft wurde im Jahre 2002 grundlegend überarbeitet. Für Kompostierungsanlagen und einige weitere Abfallbehandlungsanlagen der Nr. 8 des Anhangs zur 4. BImSchV stellt die TA Luft Abstandsregelungen auf.
Fraglich ist hier, inwieweit Altanlagen den von der TA Luft verlangten Mindestabstand einhalten müssen oder die alternativ vorgesehenen Maßnahmen zur Unterbindung und Freisetzung von Geruchsstoffen, die sogenannte Kapselung, durchführen müssen. In dem Beitrag zeigt der Autor die rechtlichen Regelungen auf und erläutert sowohl ihre Auslegung als auch die Anwendung auf problematische Anlagen wie beispielsweise Altanlagen, die nicht mehr den geforderten Abstandsregeln entsprechen.
Autor(en)
Dr. Andreas Kersting
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
16. Kasseler Abfallforum (2004) (April 2004)
Verkaufspreis
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