Die Rahmenvorgabe – Instrument der Systemfestlegung für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Die Rahmenvorgabe, eine Schöpfung des verpackungsgesetzlichen Gesetzgebers, ist als einseitig hoheitliches Steuerungselement zugunsten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) ausgestaltet, dem damit die Möglichkeit gegeben wird, per Verwaltungsakt die Erfassung von LVP ohne Zustimmung der primär verantwortlichen Entsorgungsträger festzulegen.

Die Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 1 VerpackG ist eines der Instrumente, mit denen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihre grundlegenden Vorstellungen für eine Erfassung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen (LVP) gegenüber den dualen Systemen verbindlich vorschreiben können. Sie können den „Rahmen“ vorgeben, in dem die Erfassung erfolgen soll. Der nachfolgende Beitrag soll die Bedeutung, die wesentlichen Voraussetzungen und ausgewählte Rechtsfragen einer solchen Rahmenvorgabe beleuchten.
Autorinnen Dr. Anke Wilden-Beck, M.I.J. und Helena Roosen
Autor(en)
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2019 (November 2019)
Verkaufspreis
€ 32,00