Die endgültige Stilllegung von Deponien
Deponien in Deutschland, gesetzlich in § 3 Abs. 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)2 definiert als Beseitigungsanlagen zurAblagerung vonAbfällen oberhalb oder unterhalb der Erdoberfläche, sind ein wichtiger Baustein einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.
Deponien stellen die dauernde und gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen an einem bestimmten Ort sicher. Die abfallrechtlichen und -fachlichen Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien haben in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Relevanz gewonnen. Die nachfolgende rechtliche Betrachtung soll einen praxistauglichen Überblick über diemaßgeblichen Rechtsgrundlagen des § 40 Abs. 1 bis 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung zur endgültigen Stilllegung von Deponien geben und damit zu einem effektiven Verwaltungsverfahren verhelfen.
Autorin: RD Sonja Müller-Mitschke
Autorin: RD Sonja Müller-Mitschke
Autor(en)
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2019 (September 2019)
Verkaufspreis
€ 32,00