Auf der Suche nach dem Deponiebetreiber

Zugleich Besprechung von OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.4.2019 – 7 ME 8/19

Der Begriff des Deponiebetreibers steht imMittelpunkt des hier besprochenen Beschlusses des OVG Lüneburg vom 17.4.2019, mit dem das OVG auf Antrag eines privaten Entsorgungsunternehmens die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine deponierechtlicheAnordnung der zuständigen Überwachungsbehörde wiederherstellte. Die Entscheidung macht deutlich, dass es nicht ausreicht, den Deponiebetreiber allein auf der Basis eines Blicks in das Adressfeld des zuletzt für eine Deponie erteilten Genehmigungsbescheids oder einer für die Deponie erlassenen Anordnung ermitteln zu wollen. Nach dem materiellen Betreiberbegriff, der § 40 Abs. 2 KrWG zugrunde liegt und der sich auch in § 2 Nr. 12 DepV findet, ist vielmehr nach demjenigen zu suchen, der für die Deponie rechtlich und tatsächlich verantwortlich ist.
Autor(en)
Prof. Dr. Martin Dippel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2019 (Juli 2019)
Verkaufspreis
€ 32,00