Das VerpackG nach dem 1. Januar 2019 – Zwischenfazit aus kommunaler Sicht
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) ist am 1.1.2019 in Kraft getreten und damit bereits seit knapp einem halben Jahr umzusetzen. Dies gilt aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der kommunalen Entsorgungswirtschaft insbesondere für die Abstimmungsvereinbarung nach § 22 VerpackG.
Viel ist bisher nicht geschehen. Im Gegenteil, die bisher zum Teil aufgenommenen Verhandlungen zwischen der kommunalen Seite und den Systembetreibern und die zahlreichen, nach wie vor nicht gelösten Fragen im Zusammenhang mit der Abstimmungsvereinbarung zeigen, wie zäh und mühsam sich der Verhandlungsprozess zwischen örE und Systembetreibern gestaltet. Erschwert werden die Verhandlungen zudem durch gravierende Umbrüche auf Seiten der Systembetreiber. So ist die Einstellung des Systembetriebs durch RKD zum 31.3.2019 und der damit einhergehende Widerruf der Systemgenehmigung durch die zuständigen Behörden sowie der beabsichtigte Marktzutritt der neuen Systeme ProZero Dual und RK Kontor mit weiteren Unsicherheiten und zusätzlichen offenen Rechtsfragen verbunden, die die Verhandlungen zusätzlich belasten. Nicht zuletzt hat die aktuelle Ausschreibungsrunde der LVP-Fraktion für den Zeitraum 2020 bis 2022 im April dieses Jahres in vielen Fällen dazu geführt, dass den jeweiligen Ausschreibungen der Dualen Systeme keine wirksame Abstimmungsvereinbarung nach § 22 VerpackG und damitauch keine abgestimmte Systemfestlegung zugrunde liegt.
Autor(en)
Dr. Ralf Gruneberg
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2019 (Juli 2019)
Verkaufspreis
€ 32,00