Der Mitbenutzungsanspruch nach § 22 Abs. 4 VerpackG – beschränkt auf Mehrkosten?
Zugleich Erwiderung auf Nickel/Sahm, AbfallR 2019, 128 ff.
Der Mitbenutzungsanspruch nach § 22 Abs. 4 VerpackG ist weiterhin zwischen dualen Systemen und Kommunen heftig umstritten. Bisherige Versuche zur Kompromissfindung haben zu keinem Ergebnis geführt. Ursache ist der Umstand, dass die Systeme keine Bereitschaft zeigen, einen dem Volumenanteil der Verpackungen entsprechenden Anteil der Sammelkosten zu übernehmen. Diese Weigerung versuchen sie auch rechtlich zu untermauern. Insoweit soll ihnen neuerdings der o.a. Beitrag von Nickel als Argumentationshilfe dienen, der postuliert, die Systeme seien nach den Gebührenbemessungsgrundsätzen des § 9 Bundesgebührengesetz (BGebG) nur zurÜbernahme vonMehrkosten verpflichtet, die sich gegenüber einer rein kommunalen Sammlung ergäben. Da die Zusammenarbeit zwischen örE und Systemen nicht automatisch gebührenrechtlichenGrundsätzen folgen muss, sondern deren Anwendung (bzw. die Orientierung daran) durch das Verpackungsgesetz erst angeordnet wird, erscheint es nicht von vornherein – quasi denknotwendig - ausgeschlossen, dass § 22 Abs. 4 VerpackG die rechtliche Vorgabe enthalten könnte, dass von dem Mitnutzenden lediglich die Mehrkosten zu tragen sind, die durch die Miterfassung der in seiner Verantwortung stehenden Abfälle in einembereits existierenden Sammelsystementstehen. Eine solcheVorgabewürde denUmfang der von demMitnutzenden in Anspruch genommenen Leistung rechtlich definieren und begrenzen,was dann – insoweit den Ausführungen von Nickel folgend – in Anwendung der Gebührenbemessungsgrundsätze des § 9 BGebG (z.B. nach dem Prinzip derLeistungsproportionalität) zu beachten wäre. Insbesonderewären eine Ermittlung und einVorabzug von „Sowieso-Kosten“ geboten, was dem Gebührenrecht bisher fremd ist. Queitsch weist in seinem jüngsten Beitrag1 mit Recht darauf hin, dass die Annahme von „Sowieso-Kosten“ imGebührenrecht u.a. einen Verstoß gegen den landesrechtlich geregelten „betriebsbedingten Kostenbegriff“ darstellen würde und automatisch einen Verstoß gegen das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip zur Folge hätte.
Autor: Walter Hartwig
Autor: Walter Hartwig
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© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2019 (Juli 2019)
Verkaufspreis
€ 32,00