Primär- und Sekundärrohstoffe angesichts der anstehenden Bergrechtsreform
Die Primärrohstoffwirtschaft soll möglichst weitgehend in eine Sekundärrohstoffwirtschaft überführt werden. Dementsprechend fördert die Koalition die Kreislaufwirtschaft „als effektiven Klima- und Ressourcenschutz, Chance für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätze“.
Wie ist die umgekehrte Perspektive? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Primärrohstoffwirtschaft und den damit verbundenen Abbau von Primärrohstoffen? Diese Frage ist deshalb besonders spannend, weil es sich beim Bundesberggesetz (BBergG) um eine sehr traditionelle Materie handelt, die aber nach dem Koalitionsvertrag einer Reform unterzogen werden soll. Wenn eine solche erfolgt, gilt es dabei auch das Verhältnis und die Auswirkungen eines Ausbaus der Sekundärrohstoffwirtschaft auf die Primärrohstoffwirtschaft in den Blick zu nehmen. Die Zweckvorschrift des § 1 BBergG spiegelt die bergbaulichen Sachgesetzlichkeiten wider. Dazu gehören die inNr. 1 zum Ausdruck kommende Standortgebundenheit bergbaulicher Tätigkeit aufgrund der Lagerstättenbezogenheit, die Dynamik des Rohstoffabbaus in Anpassung an die nicht vorhersehbaren Gegebenheiten der Lagerstätte, ein nicht zuletzt daraus resultierender spezifischer Arbeits- und Gesundheitsschutz vor allem im untertägigen Bergbau (Nr. 2) sowie die insbesondere bei Letzterem auftretenden Oberflächenschäden (Nr. 3). Aus diesen Sachgesetzlichkeiten sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Bergbaus wird eine besondere Stellung des Bergrechts im Systemdes Bundesrechts abgeleitet.
Autor(en)
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2023 (August 2023)
Verkaufspreis
€ 32,00