Erfolgreich den „Mehrweg“ gehen – Eine Einschätzung zur Mehrwegangebotspflicht aus kommunaler Perspektive
Die imJuli 2021 inKraft getreteneNovelle desVerpackungsgesetzes sieht eine schrittweise Einführung neuer Regelungen zu den ThemenMehrweg und Pfandpflichten vor. Zum 1.1.2023 ist die nächste Stufe in Kraft getreten, wonach Betriebe grundsätzlich dazu verpflichtet sind, eine Mehrwegverpackung für Speisen und Getränke anzubieten.
Seit dem 1.1.2023 gilt in Deutschland die sogenannte Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich nach § 33 Abs. 1 S. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG). In der Gastronomie vor Ort verläuft die Umsetzung noch recht schleppend. Allerdings bietet die Mehrwegangebotspflicht gerade für Kommunen mit Blick auf die zunehmende Vermüllung der Innenstädte und Parks große Chancen. Städte und Gemeinden haben dabei eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Angebot von Mehrwegverpackungen zu erhöhen. Dabei muss jede Kommune für sich entscheiden, ob sie in diesem Bereich aktiv wird und welchen Weg sie wählt und hierbei auch die administrativen und finanziellen Kapazitäten mit in die Abwägung einbeziehen.
Autor: Alexander Kramer
Autor: Alexander Kramer
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© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2023 (August 2023)
Verkaufspreis
€ 32,00