Die zweckkonforme Verwendung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds
Mit dem Gesetz über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz – EWKFondsG) vom 11.5.20231 werden die Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) 2 über die Schaffung eines Regimes der Erweiterten Herstellerverantwortung für bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff in deutsches Recht umgesetzt. Dabei geht es namentlich um Art. 8 EWKRL, der Reinigungs-, Sammlungs- und Entsorgungskosten sowie die Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen für die in Teil E des Anhangs aufgeführten Einwegkunststoffprodukte künftig den Herstellern zuweist.
Kostentragungspflichtig sind danach die Hersteller von Lebensmittelverpackungen (To-go-Verpackungen), Getränkebechern, Getränkebehältern, leichten Kunststofftragetaschen sowie Tabakprodukten mit Filter sowie Filtern, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vertrieben werden, Feuchttüchern und Luftballons. Ab 2027 werden auch Feuerwerkskörper in die Erweiterte Herstellerverantwortung aufgenommen.
Die über das Einwegkunststofffondsgesetz vermittelte Kostenanlastung bei den Herstellern von besonders „littering-affinen“ Einwegkunststoffprodukten soll dabei einen Lenkungsanreiz auslösen, weniger umweltschädliche Alternativprodukte und -materialien zu entwickeln. Ähnlich wie beim deutschen Verpackungsgesetz geht es also um die Internalisierung von Entsorgungskosten in den Produktpreis in der Erwartung, hierdurch einen marktförmigen ökologischen Innovationsimpuls auszulösen.
Die über das Einwegkunststofffondsgesetz vermittelte Kostenanlastung bei den Herstellern von besonders „littering-affinen“ Einwegkunststoffprodukten soll dabei einen Lenkungsanreiz auslösen, weniger umweltschädliche Alternativprodukte und -materialien zu entwickeln. Ähnlich wie beim deutschen Verpackungsgesetz geht es also um die Internalisierung von Entsorgungskosten in den Produktpreis in der Erwartung, hierdurch einen marktförmigen ökologischen Innovationsimpuls auszulösen.
Autor(en)
Dr. jur. Holger Thärichen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2023 (Juni 2023)
Verkaufspreis
€ 32,00