End-of-Life-Management von Batterien nach der neuen EU-Batterieverordnung
Wen trifft die erweiterte Herstellerverantwortung in der Lieferkette?
Anfang des Jahres haben die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament eine vorläufige politische Einigung über die grundlegende Revision der EU-Rechtsvorschriften für Batterien und Altbatterien erzielt. Die verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen der geplanten Batterieverordnung zeitigen erhebliche Auswirkungen auf die Industrie und Marktakteure und wecken das Bedürfnis nach einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Begriff des Herstellers als dem zentralen Anknüpfungspunkt für die Auferlegung zahlreicher Verpflichtungen in Bezug auf das End-of- Life-Management von Batterien. In diesem Beitrag werden die grundlegenden Begriffe undMechanismen erläutert und die Besonderheiten bei der Bestimmung des Herstellers in Bezug auf Batterien, die ihrem Verwendungszweck nach in ein Produkt eingebaut werden sollen, am Beispiel der Automobilindustrie erörtert. Die Autoren gelangen dabei zu dem Ergebnis, dass unter systematisch-teleologischen Gesichtspunkten an dem in dem Verordnungsentwurf grundkonzeptionell verankerten Kriterium des Grenzübertritts festzuhalten und eine Zuweisung der Herstellereigenschaft abhängig von dem Verwendungszweck der Batterie abzulehnen ist.
Autoren: Krisztina Mezey und Anton Veidt
Autoren: Krisztina Mezey und Anton Veidt
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Publikation
AbfallR 04 / 2023 (August 2023)
Verkaufspreis
€ 32,00