Recycling von Kunststoffverpackungen
Das Thema „Recycling von Kunststoffverpackungen“ ist en vogue: Technisch werden neuartige Verfahren entwickelt, wie Kunststoffe einer Verwertung zugeführt werden können. Politisch werden vielfach Akzente gesetzt, so z.B. der Ende 2018 von der Bundesumweltministerin Svenja Schulze proklamierte 5-Punkte-Plan für „weniger Plastik undmehr Recycling“.Auch aus der rechtlichen Perspektive ist das Thema im Fluss.
Im Rahmen der verstärkten Bemühungen um eine Förderung der Kreislaufwirtschaft sind für das Recycling von Kunststoffverpackungen insbesondere die bereits existenten Regelwerke des EU-Abfallrechts relevant: zum einen die Abfallrichtlinie, zum anderen die Verpackungsrichtlinie. Beide Richtlinien wurden im Jahre 2018 novelliert, was einen gewissen Anpassungsbedarf im nationalen Recht nach sich zieht und das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Verpackungsgesetz betrifft. Vergleichende Betrachtungen der Definitionen im europäischen und nationalen Recht zeigen auf, dass sich historisch entwickelnde Variationen in diesen Definitionen (z.B. Recycling) auch zu einer Bandbreite an Maßnahmen auf nationaler Ebene und damit zu Rechtsunsicherheit führen können. Dies wiederumkann dieMarktchancen neuer Verfahren nachteilig beeinflussen. Die Einführung von innovativen Ansätzen zur verstärkten Kreislaufwirtschaft hängt damit auch von einer konsistenten Interpretation des Rechts ab.
Autor(en)
Professor Dr. Kristian Fischer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2019 (März 2019)
Verkaufspreis
€ 32,00