Gesamtschuldnerische Vergütung bei Mitbenutzungsverträgen
Das ab 1.1.2019 geltende Verpackungsgesetz schafft neue Regelungen für die Vergabe von Sammelleistungen für Verpackungen durch die (Dualen) Systeme. Anlass zur Diskussion geben aber nicht nur die im Verpackungsgesetz erstmals vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten2 im Rahmen der Ausschreibung der Entsorgungsverträge. Auch die weiter bestehende Möglichkeit der Systeme, individuelle Mitbenutzungsverträge zu schließen, bedarf näherer Betrachtung. Insoweit hat die Insolvenz eines der bisherigen Systeme im Jahr 2018 eine anangemessene Verteilung von Preis- und Leistungsgefahr zulasten der Entsorgungsunternehmen offenbart, die es im Rahmen künftiger Ausschreibungen zu vermeiden gilt. Insbesondere ist in die Verträge eine gesamtschuldnerische Vergütung der Entsorgungsunternehmen durch alle Systeme aufzunehmen, für die in einem bestimmten Sammelgebiet Leistungen erbracht werden.
Hauptvertrag mit dem Ausschreibungsführer wird das ausgewählte Entsorgungsunternehmen dementsprechend verpflichtet, ein Erfassungssystem für das jeweils gesamte Sammelgebiet einzurichten und zu betreiben. Mit anderen Worten: Das Entsorgungsunternehmen sorgt für das Bereit- und Aufstellen sowie das Abholen der Behälter (d.h. Säcke, Tonnen etc.), in denen die Verkaufsverpackungen der privaten Haushalte gesammelt werden.
Autor: Dr. Andreas Ziegler