Die neue Gewerbeabfallverordnung
Seit dem 1.8.2017 gilt die neue Fassung der Gewerbeabfallverordnung. Die Novelle hat das Ziel, die Getrenntsammlung und damit die stoffliche Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen weiter auszubauen. Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung sind gewerbliche Abfallerzeuger stärker als bisher in den Fokus gerückt. Sie müssen fortan erhebliche Verschärfungen der Getrennthaltungspflichten einhalten sowie erweiterte Dokumentationspflichten erfüllen. Ob die Novelle in der Praxis Erfolg haben wird, hängt jetzt davon ab, ob der Vollzug über klare und praktikable Dokumentationsvorgaben wirkungsvoll gestärkt werden kann.
Die Gewerbeabfallverordnung bezieht sich auf alle Abfälle aus Produktion und Gewerbe, die ähnlich der in privaten Haushalten anfallenden Abfälle entsorgt werden können, also sowohl auf Siedlungsabfälle als auch auf Abfälle aus dem Industriebereich. Auszunehmen sind gefährliche Abfälle sowie spezielle Industrieabfälle wie Schlämme, Schlacken und Stäube, deren Entsorgung sich aufgrund der Abfalleigenschaften in aller Regel deutlich von der Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten unterscheidet. Abfälle wie z.B. benutzte Kunststofffolien oder biologisch abbaubare Abfälle aus der Landwirtschaft,Metallabfälle aus der Produktion sowie wertstoffhaltige Gemische aus industriellen Prozessen sind allesamt dem Anwendungsbereich der Gewerbeabfallverordnung zuzurechnen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus einem zu definierenden Positivkatalog aus Abfallschlüsselnummern. ...
Autor(en)
Dr. Andreas Bruckschen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2019 (Januar 2019)
Verkaufspreis
€ 32,00