Rahmenvorgaben nach § 22 Abs. 2 VerpackG vor Gericht

Zusammenfassende Anmerkungen zu ersten Beschlüssen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen § 22 Abs. 2 VerpackG1 befugt die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, gegenüber den Systemen eine Rahmenvorgabe zu erlassen. Innerhalb der dem Konsensualprinzip unterliegenden Abstimmungsvereinbarung hat der örE „ein Recht auf einseitige Festlegung“ und kann einseitig mit schriftlichem Verwaltungsakt den Systemen Vorgaben zur Ausgestaltung des LVP-Erfassungssystems machen und damit grundsätzlich insbesondere einen Systemwechsel von Sack- auf Tonnensystem erzwingen.

I. Gesetzlicher Rahmen der Rahmenvorgabe
Der Anwendungsbereich von Rahmenvorgaben ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Rahmenvorgaben sind nur zulässig:
– für die Sammlung von LVP, nicht auch für Glas und PPK,
– für die Sammlung bei privaten Haushaltungen, nicht auch für „vergleichbare Anfallstellen“ i.S.v. § 3Abs. 11 S. 2 und
– hinsichtlich der in Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 angeführten Ausgestaltungsmerkmale der LVP-Sammlung, nicht aber hinsichtlich der nachgehenden Verwertungskonzeption.
In Betracht kommen Rahmenvorgaben für folgende Ausgestaltungsmerkmale:
– Art des Sammelsystems, entweder Holsystem, Bringsystem oder Kombination aus beiden Sammelsystemen (Abs. 2 S. 1 Nr. 1). Neben der Festlegung der grundsätzlichen Art des Sammelsystems (Hol- oder Bringsystem) können konkretisierende Vorgaben innerhalb der Systemvarianten gemacht werden. Bei Vorgabe eines Holsystems kann festgelegt werden, ob die Sammlung mittels Tonnen oder Säcken erfolgt. Bei Festlegung eines Bringsystems kann vorgegeben werden, dass das Bringsystem mittels Großsammelbehälter oder über Wertstoffhöfe oder in Kombination von Großsammelbehältern und Wertstoffhöfen durchzuführen ist. Als Rahmenvorgabe
kann auch festgelegt werden, dass die Systembetreiber von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichtete Wertstoffhöfe zum Zwecke der LVP-Sammlung
mitbenutzen.
Autor(en)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2020 (September 2020)
Verkaufspreis
€ 32,00