Nationale Verordnungsermächtigung zum Abfallende nutzen
Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG-Novelle – auch „Mini-Kreislaufwirtschaftspaket“, BT-Drucks. 19/19373) wird eine bereits bestehende Verordnungsermächtigung um Mindestanforderungen zum Erreichen des sogenannten „Abfallendes“ angereichert (§ 5 Abs. 2 KrWG-Novelle1). In der Rechtsverordnung sind danach unter anderem die Anforderungen an Managementsysteme zu bestimmen, mit denen die Einhaltung der Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft nachgewiesen wird, einschließlich der Anforderungen an die Qualitätskontrolle und die Eigenüberwachung sowie etwaige Akkreditierung/Fremdüberwachung. Diese Verordnungsermächtigung sollte zeitnah genutzt werden, zumindest fürmengenmäßig große und wichtige Stoffströme wie bestimmte Recyclingbaustoffe, sofern es hierzu nicht zeitnah Regelungen auf EU-Ebene gibt. Rechtliche Klarheit zur Einordnung von Recyclingrohstoffen ist ein wichtiger Baustein für das übergeordnete Ziel funktionierender Recyclingmärkte. Dabei ist zu bedenken, dass der weite Abfallbegriff letztlich in der Gefahrenabwehr wurzelt und damit historisch vom linearen Wirtschaften (Beseitigung) geprägt ist. Mit zunehmender Optimierung der Kreisläufe (Design for Recycling, Ausschleusung Giftstoffe) muss der
Weg aus dem Abfallregime transparenter und somit einfacher werden.
Die in Deutschland tätige Entsorgungswirtschaft versteht sich seit langem als Teil einer modernen Recyclingwirtschaft und als (Recycling-) Rohstofflieferant. Abfälle sollen nicht beseitigt werden, sondern die in ihnen enthaltenen Wertstoffe (am besten: stofflich) verwertet werden. In hochwertigen Recyclingverfahren aufbereitete PET- ezyklate2/re- PET (aus Abfällen der Endverbraucher; auch PCR – Post- Comsumer-Rezyklate) können so etwa Produktstatus erreichen und z.B. Materialbasis für neue PET- laschen sein. Ebenso sind in der EU-Düngemittelverordnung EU-weite Kriterien festgelegt, nach denen Kompost (aus getrennt erfassten Bioabfällen) das Abfallende erreichen kann. Danach kann z.B. perspektivisch Fertigkompost das Abfallende erreichen (mit dem Zeitpunkt der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung). Viele weitere Beispiele gibt es. Der sog. Green Dealwird am Ende des Tages dazu führen, dass die produzierende Industrie verstärkt Recyclingrohstoffe einsetzen wird, um damit bisher verwendetes Primärmaterial (häufig teuer eingeführte Importrohstoffe) zu substituieren. Allgemein wird in diesem Zusammenhang erwartet, dass auch die Kapazitäten für das Recycling massiv ausgebaut werden müssen. Zum Beispiel wird prognostiziert, dass die Menge der in der EU produzierten Kunststoffrezyklate von aktuell geschätzt knapp fünf Millionen Tonnen auf fast elf Millionen Tonnen ansteigen müssen.