Luftige Verpackungen

Kaufen, öffnen, wegwerfen. Der in der Natur, vor allem in den Meeren hinterlassene Müll nimmt immer weiter zu. Soll der Ozean irgendwann voll davon sein? Kunststoffe zersetzen sich in Jahrhunderten. Es stellt sich die Frage, ob dieMenge an Verpackungsmüll dadurch reduziert werden kann, dass die Vertreiber verpflichtet werden, die Verpackungen, welche sie zwecks Verpackens ihrerWare in Umlauf bringen, hinsichtlich Materialmasse oder -volumen zu verkleinern. Können zu groß geratene Verpackungen rechtlich verhindert werden? Woran scheitert die Durchsetzung?

Das Ziel der Abfallvermeidung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 KrWG) kann auf mehrere Arten umgesetzt werden. Eine Möglichkeit besteht darin, bestimmte Produkte zu verbieten. Diesen Weg geht die Europäische Union mit der Einwegplastik-Richtlinie 2019/9041, in dem sie bestimmte Produkte nicht mehr in Einweg-, sondern nur noch in Mehrwegverpackungen auf den Markt gebracht sehen möchte. Als Material erfasst ist ausschließlich Kunststoff, denn dieser treibt an die Meeresstrände. Je mehr Kunststoffverpackungen als Mehrwegverpackungen verwendet werden, desto weniger Einwegplastik muss hergestellt, wiederverwendet oder entsorgt werden. Ein anderer Weg besteht darin, das Volumen und die Größe der Verpackungen sowohl bei Einweg- als auch bei Mehrwegverpackungen zu begrenzen und zudem in Bezug auf alle Materialien. Je kleiner die Verpackungen, desto weniger Rohstoffverwendung. Hierzu allerdings fehlen noch EU Vorschriften. Und in Deutschland? Die deutsche Bevölkerung lässt Jahr für Jahr immer mehr Verpackungsabfall je Kopf sowie auch im Vergleich zu den Bevölkerungen der anderen Mitgliedstaaten der EU anfallen. Die Deutschen verursachen absolut und relativ zu viel Müll.
Autor: Dirk Wüstenberg

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Publikation
AbfallR 04 / 2020 (Juli 2020)
Verkaufspreis
€ 32,00