Schiedsgerichtsverfahren nach § 23 Abs. 8 und 9 VerpackG – Update 2020

Auch in diesem Jahr finden wieder Ausschreibungen der dualen Systeme für das Sammeln von Glas und Leichtverpackungen auf der Basis des Verpackungsgesetzes statt. Primärrechtsschutz im Rahmen dieser Ausschreibungen erfolgt weiterhin über die DIS-Schiedsgerichtsbarkeit gemäß § 23 Abs. 8 und 9 VerpackG. Nachfolgend wird dargestellt, welche Neuerungen, Änderungen und Entwicklungen es seit dem letzten Jahr gegeben hat.

Wie schon im vergangenen Jahr finden auch in diesemJahr wieder die Ausschreibungen der dualen Systeme für das Sammeln von Glas und Leichtverpackungen auf der Basis des Verpackungsgesetzes statt. Der Start der Ausschreibungsrunde war der 14.4.2020. Insgesamt geht es um 299 Verträge in Städten und Landkreisen für den Zeitraum 2021–2023; davon betreffen 145 die Sammlung von Glas und 154 die von Leichtverpackungen. Die Ausschreibungen erfolgen sukzessive; nur für einen Teil der Verträge begannen die Ausschreibungen bereits am 14.4.2020. Für sie endete die Angebotsfrist am 16.6.2020. Primärrechtsschutz gegen die Vergabeentscheidung erfolgt gemäß § 23Abs. 8 und 9 VerpackG durch ein –beschleunigtes – Schiedsgerichtsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, e.V. vom 1.3.2018.4 2019 hat es bei der DIS zwei Schiedsgerichtsverfahren auf der Basis des VerpackG gegeben. Zu den Unterlagen der diesjährigen Ausschreibungen gehört wie schon im Jahr 2019wieder eine Schiedsgerichtsvereinbarung, 6 die § 23 Abs. 8 und 9 VerpackG ergänzt. Da sie keine Änderungen zu der von 2019 aufweist, kann auf die Ausführungen zu der von 2019 verwiesen werden.
Autor: Volker Mahnken

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Publikation
AbfallR 04 / 2020 (Juli 2020)
Verkaufspreis
€ 32,00