Ablagerung von freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken auf Deponien in Schleswig-Holstein

Nach dem die Ereignisse in Fukushima in Deutschland rasch zu demin 2015 beschlossenen Atomausstieg geführt haben, sind die Stilllegung und der Rückbau der kerntechnischen Anlagen zur Erzeugung von Strom in den Vordergrund gerückt.

Gab und gibt es in Deutschland nach wie vor einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens was den Ausstieg aus der Stromerzeugungmittels atomarer Energie betrifft, so gilt dies nicht ohne Weiteres auch für dessen Folgenbeseitigung. Nicht nur die Suche nach einem atomaren Endlager ist mühsam und steinig. Auch die Entsorgung von z.B. Dämmmaterialien oder Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die im Wege der Herausgabe oder nach Abschluss eines Freigabeverfahrens konventionell nach den Regeln des Kreislaufwirtschaftsrechts (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG und dessen unter gesetzlichem Regelwerk) entsorgt werden, finden vor Ort oft wenig Akzeptanz.
Autor(en)
Dr. Andreas Wasielewski
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 04 / 2020 (Juli 2020)
Verkaufspreis
€ 32,00