Kostenpflicht der Hersteller für Zigarettenkippen und To-go-Verpackungen (Teil 2)
Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerveranwortung nach Art. 8 der EU-Kunststoffrichtlinie
Aufbauend auf den Grundlagen (Teil 1), gilt es näher die Ausgestaltung der Überwälzung der öffentlichen Gebühren für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung von To-go-Verpackungen und Zigarettenkippen zu untersuchen. Blaupause ist das Bremer Modell für die Anlastung der Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Ist darüber hinaus auch ein Lenkungszuschlag möglich, ein „Reinigungscent“ für Zigaretten?
Autor(en)
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2020 (Mai 2020)
Verkaufspreis
€ 32,00