Abfallverbringung im Krisenmodus
Elektronische Kontrollverfahren während der COVID-19-Pandemie
Die Entsorgungswirtschaft gehört unabhängig davon, ob sie privat oder öffentlich-rechtlich organisiert ist, zur systemrelevanten Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten, denn die ordnungsgemäße Sammlung, beförderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus Haushalten sowie aus Industrie und Gewerbe dient u.a. derVermeidung von größerenMüllansammlungen und damit verbundener Umwelt- und Gesundheitsgefahren. Auch während der aktuell durch die COVID-19-Pandemie (Coronavirus-Pandemie) verursachten außergewöhnlichen Umstände ist deshalb die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung unbedingt aufrechtzuerhalten.2 Weil nicht alle EU-Staaten für ihre verschiedenen Abfallarten über geeignete und ausreichende Behandlungskapazitäten verfügen und zum Teil auf Anlagen in anderen Staaten angewiesen sind, muss es trotz der von denMitgliedstaaten zur Verhinderung einer Ausbreitung des Coronavirus beschlossenen Grenzkontrollen3 grundsätzlich möglich sein, Abfalltransporte in der gesamten EU durchzuführen.
Autor(en)
Dr. Olaf Kropp
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2020 (Mai 2020)
Verkaufspreis
€ 32,00