Der Referentenentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes

Rechtspolitische Anmerkungen zur Fortentwicklung der Batterierücknahme und -verwertung in Deutschland

Das Bundesumweltministerium hat im Januar 2020 einen Referentenentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes vorgelegt, der noch nicht ressortabgestimmt ist, jedoch dem Vernehmen nach schon imMai 2020 in einen Kabinettsbeschluss münden soll. Mit den hier vorgeschlagenen Änderungen würde die dringend notwendige Novelle des Batteriegesetzes einen wesentlich anderen Weg nehmen, als dies noch mit dem Arbeitsentwurf des Ministeriums vom Juni 2019 vorgesehen war. Der nachfolgende Beitrag setzt sich – aus der Perspektive des vormaligen Trägers des Gemeinsamen Rücknahmesystems – kritisch mit der Konzeption des Referentenentwurfes und dessen einzelnen Regelungsvorschlägen auseinander.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Georgios Chryssos, RA Dr. Martin Dieckmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2020 (März 2020)
Verkaufspreis
€ 32,00