Rezyklat in Kunststoffverpackungen steigern

Im Corona-Jahr 2020 ist der Preis für Erdöl auf einen Tiefstwert gefallen. Die Herstellung vonKunststoff aus Erdöl wurde noch lukrativer. Gleichzeitig lohnen sich Kunststoffverpackungen aus Rezyklat weniger, da die Herstellung vergleichsweise teuer ist.

Der Gesetzgeber änderte im Juli 2021 abermals das Verpackungsgesetz und setzt damit auch Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie um. Notwendig war daher auch die Regelung einer Rezyklatquote in Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die in § 30a VerpackG als eine Gebotsnorm in das Verpackungsgesetz implementiert wurde. Eine Regelung, die Herstellern von Einwegkunststoffgetränkeflaschen bestimmte Rezyklatquoten vorschreibt, ist mit deren Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Außerdem ist es möglich und sinnvoll, eine Rezyklatquote für weitere Kunststoffverpackungen im Verpackungsgesetz zu implementieren.

Autor: Dipl.-Jur. Lukas Preiß
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Publikation
AbfallR 05 / 2021 (September 2021)
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